AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Das Übersetzungsbüro Joanna Szajda erbringt Übersetzungs- und Dolmetschleistungen für einfache, beglaubigte und fachliche Übersetzungen aus dem Deutschen ins Polnische und aus dem Polnischen ins Deutsche.

1.2. Das Übersetzungsbüro verpflichtet sich, hochwertige Übersetzungs- und Dolmetschdienstleistungen zu erbringen, an der Übersetzung mit vollem Engagement und nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten, die fertige Übersetzung pünktlich zum vereinbarten Liefertermin zu liefern sowie alle Informationen,Tatsachen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der mündlichen oder schriftlichen Übersetzung bekannt geworden sind, geheim zu halten.

1.3. Zwecks Erzielung terminologischer Konsistenz und der höchsten Qualität einer schriftlichen Übersetzung hat der Kunde dem Übersetzer alle Materialien (z.B. Glossare, Terminologielisten, Abkürzungserläuterungen u.ä.) zur Verfügung zu stellen, die seine Arbeit beschleunigen und erleichtern können sowie die betriebsinterne oder branchenspezifische Nomenklatur zu erhalten erlauben. Der Kunde hat auch einen kompetenten Ansprechpartner zu benennen, der dem Übersetzer für sachliche Rückfragen zur Verfügung stehen wird.

1.4. Zwecks Erbringung der Dolmetschleistung von höchster Qualität hat der Kunde dem Übersetzungsbüro alle Informationen zum Charakter und Themenkreis der Veranstaltung umgehend mitzuteilen (z.B. Programm, Ansprachen, Namen der Redner), damit der Dolmetscher sich auf die Veranstaltung angemessen vorbereiten kann. Der Kunde hat auch einen kompetenten Ansprechpartner zu bestimmen, der dem Übersetzer für Rückfragen zur Verfügung stehen wird.

§ 2. Unverbindliches Preisangebot

1.1. Der Kunde erhält ein kostenloses Angebot nach Übersendung des Textes per Email oder über das Angebotsformular. Das Preisangebot ist unverbindlich und verpflichtet den Kunden nicht, uns die Übersetzung in Auftrag zu geben.

2.2. Das Übersetzungsbüro berechnet den geschätzten Preis der Übersetzung auf Basis des Quelltextes. Der Endpreis basiert allerdings immer auf dem Umfang der fertigen Übersetzung, deswegen kann der Endpreis geringfügig von dem Erstangebot abweichen (+/- 10 Proz.).

§ 3. Berechnung des Endpreises für schriftliche Übersetzungen:

3.1. Der Endpreis für schriftliche Übersetzung wird auf Grundlage der Anzahl der Anschläge inkl. Leerzeichen in dem übersetzten Text berechnet:

  • 1 Abrechnungsseite der einfachen Übersetzung = 1800 Anschläge inkl. Leerzeichen
  • 1 Abrechnungsseite der beglaubigten Übersetzung = 1125 Anschläge inkl. Leerzeichen

3.2. Bei Standarddokumenten gelten die in der Preisliste genannten Mindestpreise, unabhängig von der Anzahl der Anschläge inkl. Leerzeichen in dem übersetzten Text.

3.3. Die schriftliche Übersetzung kann als Standard- oder als Expressübersetzung erstellt werden. Standard = über 48h ab Auftragsannahme, exklusive Samstags, Sonntags und Feiertage

  • Express = am Tag der Auftragsannahme oder binnen 48h, exklusive Samstags, Sonntags und Feiertage. Nach Prüfung des Textumfangs wird der Kunde schnellstmöglich darüber informiert, ob eine Expressübersetzung möglich ist und der Übersetzer wird gemeinsam mit dem Kunden den Liefertermin vereinbaren. Als Anfang gilt der Zeitpunkt des Zahlungseingangs (siehe § 5, Pkt 5.1.).

3.4. Mit Ausnahme von beglaubigten Übersetzungen und den in der Preisliste genannten Standarddokumenten wird die Gebühr für jede angefangene Seite nicht wie für eine volle Seite berechnet, so dass der Kunde für den tatsächlichen Textumfang zahlt.

3.5. Bei großen Aufträgen (über 20 Abrechnungsseiten), Wiederholungsaufträgen über 5 Abrechnungsseiten oder bei längerer Zusammenarbeit hat der Kunde Anspruch auf 5 bis 15 % Preisnachlass, dessen Höhe aufgrund des Endpreises und individuell mit dem Kunden vereinbart wird.

3.6. Zu dem Übersetzungspreis werden evtl. Kosten der Postsendung hinzugerechnet.

§ 4. Berechnung des Endpreises für mündliche Übersetzungen:

4.1. Als Abrechnungsgrundlage bei mündlichen Übersetzungen gilt die Anwesenheitszeit des Dolmetschers am Ort der Dolmetschertätigkeit. Sie beginnt ab Erscheinen des Dolmetschers zum vereinbarten Zeitpunkt bis zum Verlassen des Erfüllungsortes, unabhängig von Pausen und anderen Umständen, die mit dem Charakter und Verlauf der Veranstaltung zusammenhängen. Die Herabsetzung der Dolmetschervergütung wegen des geringen Ausmaßes der tatsächlichen Dolmetschertätigkeit ist ausgeschlossen.

4.2. Die minimale Zeit der Anwesenheit des Dolmetschers beträgt 1 Stunde. Die Vergütung für die Anwesenheitsdauer des Dolmetschers, die 1 Stunde nicht überschreitet, wird als eine volle Stunde berechnet. Die Vergütung für jede weitere angefangene Stunde wird nicht mehr nach oben abgerundet, sondern proportional zu der tatsächlichen Anwesenheitszeit des Dolmetschers berechnet.

4.3. Auf dem Gebiet der Stadt Szczecin kommt der Dolmetscher zu dem Veranstaltungsort auf Kosten des Übersetzungsbüros. Findet der Dolmetschereinsatz außerhalb der Stadt Szczecin statt, werden die Reisekosten wie folgt zusätzlich in Rechnung gestellt: 0,80 PLN je 1 Kilometer (bei Fahrten hin und zurück mit Pkw), Aufwendungen für die Fahrkarten hin und zurück (bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln). Es bleibt ausschließlich dem Übersetzer überlassen, über die Reiseform zu entscheiden.

4.4. Ist für die Erbringung der Dolmetschleistungen außerhalb der Stadt Szczecin eine Übernachtung des Dolmetschers notwendig, dann sind die dadurch anfallenden Nächtigungskosten von dem Kunden zu tragen. Der Kunde sorgt dafür, dass der Dolmetscher in einem dem Erfüllungsort naheliegenden Hotel untergebracht wird.

§ 5. Zahlungsbedingungen für schriftliche Übersetzungen:

5.1. Der Kunde leistet eine teilweise Vorauszahlung für die schriftliche Übersetzung direkt nach Auftragserteilung und Auftragsannahme. Der Übersetzer beginnt die Arbeit an der Übersetzung, nachdem auf das Konto des Übersetzungsbüros 50 Prozent des im unverbindlichen Angebot genannten Betrags eingegangen ist. Daher hat der Kunde bei Eil- und Expressübersetzungen an die Email-Adresse des Übersetzungsbüros den Überweisungsbeleg umgehend zuzusenden.

5.2. Den Restbetrag für die Übersetzung hat der Kunde auf das Konto des Übersetzungsbüros zu überweisen, nachdem ihm die Höhe des Endpreises für die Übersetzung mitgeteilt wurde, wobei der bereits eingezahlte Betrag von dem Endpreis abzurechnen ist. Der Endpreis wird auf Basis des Zieltextes berechnet. Die Übersetzung wird an den Kunden nach Begleichung des fälligen Restbetrages unverzüglich geliefert.

§ 6. Zahlungsbedingungen für mündliche Übersetzungen:

6.1. Der Kunde leistet eine teilweise Vorauszahlung für die mündliche Übersetzung direkt nach Auftragserteilung und Auftragsannahme. Das Übersetzungsbüro nennt die Höhe der Vergütung aufgrund der vom Kunden genannten voraussichtlichen Zeit der Anwesenheit des Dolmetschers und der Kunde überweist 50 Prozent von diesem Betrag auf das Konto des Übersetzungsbüros. Der Restbetrag ist nach Erbringung der Dolmetscherdienstleistung per Überweisung zu begleichen, wobei als Berechnungsgrundlage für den Endpreis die tatsächliche Anwesenheitsdauer des Dolmetschers gilt. Der bereits eingezahlte Betrag ist von dem Endpreis abzurechnen.

6.2. Stornierung des Dolmetschauftrages durch den Kunden:

  • innerhalb von über 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin des Dolmetschereinsatzes: das Übersetzungsbüro hat 100 Prozent des vom Kunden eingezahlten Betrages unverzüglich auf das vom Kunden genannte Konto zurückzuzahlen.

  • innerhalb von unter 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin des Dolmetschereinsatzes: das Übersetzungsbüro hat 50 Prozent des vom Kunden eingezahlten Betrages unverzüglich auf das vom Kunden genannte Konto zurückzuzahlen.

§ 7. Ablehnung der Übersetzung

7.1. Das Übersetzungsbüro behält sich das Recht vor, die Ausführung der Übersetzung abzulehnen, z. B. aus moralisch-ethischen Gründen oder ? gem. Empfehlung nach § 4 des Kodexes eines vereidigten Übersetzers und Dolmetschers ? wenn die Thematik der Übersetzung die Kompetenz des Übersetzers übersteigt.

§ 8. Reklamation

8.1. Der Kunde kann innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung der Übersetzung eine Reklamation wegen festgestellter Mängel an der Übersetzung erheben. Erweisen sich die gemeldeten Einwände als begründet, dann hat das Übersetzungsbüro die Mängel umgehend zu beseitigen.

§ 9. Haftung

9.1. Das Übersetzungsbüro haftet im Zusammenhang mit der ausgeführten Übersetzung bis zur Höhe des Honorars für die Übersetzung.

§ 10. Schlussbestimmungen

10.1. Ist eine der Bestimmungen dieser Geschäftsordnung nichtig oder erweist sich als nichtig, so bleibt die Wirksamkeit anderer Bestimmungen unberührt.

10.2. In den in dieser Geschäftsordnung nicht geregelten Angelegenheiten finden die Vorschriften des jeweils geltenden Gesetzes Anwendung.

Joanna Szajda – Vereidigte Dolmetscherin und Übersetzerin
für die deutsche Sprache, eingetragen in das vom
Justizminister geführte Verzeichnis der vereidigten
Dolmetscher und Übersetzer unter der Nummer TP/167/14
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