FAQ

FAQ - HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

1. Kann ich eine beglaubigte Übersetzung anhand einer Kopie, eines Scans oder eines Bildes des originalen Dokuments erstellen lassen?

Ja, wobei der Übersetzer in der Übersetzung einen Vermerk machen muss, dass sie anhand einer Kopie, eines Scans oder des Bildes des Originals erstellt wurde. Meistens aber liegt es den Kunden daran, dass in der Übersetzung die Information steht, dass die Übersetzung mit der Urschrift übereinstimmt - in solchem Fall reicht es aus, wenn der Kunde zuerst die Kopie / den Scan / das Bild des Dokuments liefert und spätestens bei Abholung der Übersetzung dem Übersetzer die Urschrift zur Einsicht vorliegt.

Beachten Sie! Gemäß den neuen (2016) Richtlichen des polnischen Ministeriums für Inneres und Verwaltung müssen polnische Personenstandsurkunden (d.h. Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde) ausschließlich auf Grundlage der Urschrift oder der Abschrift übersetzt werden. Das bedeutet, dass die Ur- oder die Abschrift einer Urkunde spätestens bei Abholung der Übersetzung dem Übersetzer obligatorisch zur Einsicht vorzulegen ist.

2. Kann man nur ausgewählte Fragmente eines Dokuments übersetzen lassen?

Ja, vorausgesetzt, dass sie eine logische Ganzheit darstellen. In der Übersetzung wird vermerkt, dass auf Wunsch des Kunden nur ein Teil des Schriftstücks übersetzt wurde und es wird auf die ausgelassenen Ausschnitte entsprechend hingewiesen.

3. Wieso erstattet das Übersetzungsbüro dem Kunden nur 50 % des eingezahlten Vorschusses, wenn die mündliche Übersetzung innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin des Dolmetschereinsatzes storniert wird?

Ein professioneler Dolmetscher hat die Pflicht, sich gehörig auf die mündliche Übersetzung mithilfe der ihm durch den Kunden zur Verfügung gestellten oder allgemein zugänglichen Materialien vorzubereiten. Wenn der Kunde den Dolmetschereinsatz nicht früher als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin storniert, dann behandeln wir die einbehaltene Hälfte des eingezahlten Vorschusses als Vergütung für den bereits gemachten Aufwand. Allerdings sind wir flexibel und bereit, mit dem Kunden andere Vereinbarungen zu treffen, indem wir eine konkrete Situation beachten. Unsere Kunden können in dieser Hinsicht auf Ehrlichkeit, Verständnis und Kompromissbereitschaft unsererseits zählen.

4. Warum wird der Preis für die schriftliche Übersetzung aufgrund der Anzahl der "Anschläge inkl. Leerzeichen" berechnet, und nicht auf Basis der Seitenanzahl in dem Dokument?

Die Zahl der Seiten, aus den sich ein Text oder ein Dokument zusammensetzt, ist keine glaubwürdige Berechnungsgrundlage bei einer Übersetzung, weil eine A4-Seite einen extrem unterschiedlichen Textumfang enthalten kann, z.B. je nach Fontgröße, Textpausen, Diagrammen usw. So kann beispielsweise eine eng beschriebene A4-Seite mit einer textarmen A4-Seite mit großem Zeichensatz nicht verglichen werden. Die auf dem Übersetzungsmarkt breit verwendete Kategorie einer "Abrechnungsseite" mit bestimmter Anzahl von Anschlägen inkl. Leerzeichen ist also die ehrlichste und logische Berechnungsgrundlage, denn jeder Kunde zahlt für den faktisch übersetzten Textumfang.

5. Mein Dokument besteht aus mehreren Blättern, wieso zahle ich nur für 1 Seite der Übersetzung? / Mein Dokument besteht nur aus einem Blatt, warum zahle ich für mehrere Seiten der Übersetzung?

Als Grundlage für die Berechnung des Übersetzungspreises gilt nicht die Anzahl der physischen Seiten, sondern die Zahl der sog. "Abrechnungsseiten". Eine "Abrechnungsseite" ist eine in Polen allgemein praktizierte Kategorie und sie beruht auf der Anzahl der Anschläge inkl. Leerzeichen

Bei beglaubigten Übersetzungen 1 Abrechnungsseite = 1125 Anschläge inkl. Leerzeichen

Bei einfachen Übersetzungen 1 Abrechnungsseite = 1800 Anschläge inkl. Leerzeichen

Es kommt demnach tatsächlich recht selten vor, dass die Anzahl der Abrechnungsseiten sich mit der Anzahl der physischen Seiten deckt. Der Grundsatz der Anwendung von Abrechnungsseiten ist die ehrlichste  Berechnungsgrundlage, der häufig zugunsten des Kunden wirkt, wenn er bei einem mehrseitigen, aber spärlich beschriebenen Dokument nur für 1-2 Abrechnungsseiten bezahlt.

6. Wenn ich also für die sog. "Anzahl der Anschläge inkl. Leerzeichen" zahle, wird der Preis wegen großen Zeilenabständen erhöht?

Nein. Die Anzahl der Anschläge inkl. Leerzeichen wird durch den Texteditor (z.B. Word) ausgerechnet und weder Zeilenabstände, noch Zeileneinzüge, noch Tabellen u.ä. haben Einfluss darauf. Dies kann ganz einfach in Word überprüft werden, indem wir die Anzahl der dort ausgerechneten Anschläge in einem geschlossenen Text mit der Anzahl der Anschläge in demselben Text vergleichen, nachdem er anschließend durch beliebig große Abstände, Einzüge oder Tabellen geteilt wurde. Diese Werte sind immer gleich, deswegen können unsere Kunden sicher sein, dass, wenn sie von uns eine locker geschriebene Übersetzung erhalten (was immer aus der Struktur des Originaltextes resultiert), sie dafür genau denselben Betrag zahlen, den sie zahlen würden, wenn der gleiche Text in einem geschlossenen Textblock geschrieben wäre.

7. Was bezahle ich für die Übersetzung bei nicht vollen Abrechnungsseiten?

Eine in der Übersetzungsbranche weit verbreitete Praktik ist, dass jede angefangene Seite als volle Seite berechnet wird. Die Kunden zahlen also für die Übersetzung mit z.B. 2200 Anschlägen inkl. Leerzeichen wie für zwei Abrechnungsseiten, obwohl der Umfang der Übersetzung in Wirklichkeit nicht viel größer als eine Abrechnungsseite (=1800 Anschläge mit Leerzeichen) beträgt. Diese Vorgehensweise ist üblich bei den meisten Übersetzungsagenturen und durchaus zulässig und akzeptabel. Dennoch haben wir uns für eine proportionale Abrechnungsgrundlage (gerundet auf die 1. Stelle hinter dem Komma) für jede weitere angefangene, nicht volle Abrechnungsseite entschieden, was unserer Meinung nach fairer ist .

Für Sie bedeutet das ein erhebliches Einsparungspotenzial, was an dem oben genannten Beispiel aufgezeigt werden kann, indem wir 40 PLN für 1 Abrechnungsseite annehmen. Für die Übersetzung von 2200 Anschlägen inkl. Leerzeichen würde ein Kunde in den meisten Übersetzungsbüros wie für 2 volle Abrechnungsseiten zahlen, d.h. 80 PLN (=40 PLN x 2 Seiten). Bei uns zahlt er für denselben Textumfang nur 52 PLN (=40 PLN x 1,3 Seiten).

Beachten Sie! Dieses Pronzip bezieht sich nur auf nicht beglaubigte Übersetzungen, die keinen Stempel und keine Unterschrift eines vereidigten Übersetzers erfordern. Bei beglaubigten Übersetzungen wird jede weitere angefangene Abrechnungsseite (= über 1125 Anschläge inkl. Leerzeichen) als eine volle Seite berechnet.

8. Kann ich einen Preisnachlass bekommen?

Selbstverständlich. Ausnahmsweise allen Kunden, die uns erneut mit einer Übersetzung/einem Dolmetscherservice beauftragen, gewähren wir ab 5 % Rabatt, wobei die Ermäßigung je nach Größe und Häufigkeit der Aufträge steigert. Den Firmen, die mit uns einen Vertrag über eine dauerhafte Zusammenarbeit abschließen, bieten wir besonders günstige Sonderpreise und Vorrang bei der Auftragsabwicklung an, ohne dass gegen den Grundsatz der Termintreue gegenüber anderen Kunden verstoßen wird.

9. Was kostet meine Übersetzung?

Diese Frage wird oft telefonisch in Bezug auf Texte gestellt, in die der Übersetzer noch keine Einsicht nehmen kann und der Kunde beschreibt nur deren ungefähren Umfang. Jedoch ist eine richtige Preiseinschätzung anhand einer solchen Beschreibung nicht möglich und so eine Handlungsweise ist unprofessionell. Senden Sie uns bitte den ganzen Text als eine Textdatei (bevorzugt), einen Scan oder ein gut lesbares Bild zu und wir erstellen für Sie ein erstes, unverbindliches Angebot.

Einen für uns unverbindlichen Orientierungspreis können wir Ihnen nur bei Standarddokumenten geben, für die die in der Preisliste genannten Mindestpreise gelten.

10. Wieso unterscheidet sich das erste Angebot von dem Endpreis?

Das erste Angebot enthält einen Orientierungsbetrag, der durch den Übersetzer nach Kenntnisnahme des Quelltextes geschätzt wird. Der Endpreis wird allerdings immer anhand des bereits übersetzten Textes kalkuliert, welcher selbstverständlich eine andere Anzahl der Zeichen als der Quelltext aufweist. Auf jeden Fall garantieren wir, dass dieser Preisunterschied nicht größer als +/- 10 % sein wird.

 

Joanna Szajda – Vereidigte Dolmetscherin und Übersetzerin
für die deutsche Sprache, eingetragen in das vom
Justizminister geführte Verzeichnis der vereidigten
Dolmetscher und Übersetzer unter der Nummer TP/167/14
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