Wir erstellen für unsere Kunden qualitativ hochwertige beglaubigte Übersetzungen, die von Gerichten und Behörden in Polen und in deutschsprachigen Ländern (Deutschland, Österreich, Schweiz) anerkannt werden und alle im poln. Gesetz über den Beruf eines vereidigten Übersetzers und Dolmetschers bestimmten Anforderungen erfüllen. Die beglaubigten Übersetzungen tragen das Siegel und die Unterschrift einer vereidigten Übersetzerin, die in das vom Justizminister geführte Verzeichnis der vereidigten Übersetzer und Dolmetscher eingetragen ist.
Gem. Art. 14 des poln. Gesetzes vom 25. November 2004 (poln. GBl. vom 27. Dezember 2004) über den Beruf eines vereidigten Übersetzers und Dolmetschers ist ein vereidigter Übersetzer und Dolmetscher zu besonderer Sorgfalt, Unparteilichkeit und Vertraulichkeit verpflichtet.
Außerdem lassen wir uns in unserer Arbeit von den Regeln der Ehrlichkeit und Berufsethik leiten, die wir während der Vereidigung vor dem Justizminister geschwört haben - und durch die Einhaltung dieser Berufsstandards können wir Ihnen einwandfreie beglaubigte Übersetzungen garantieren, die Ihnen bei behördlichen, gerichtlichen und betrieblichen Formalitäten helfen.
Standesamtliche Urkunden
Kfz - Zulassungsunterlagen
Notarielle Urkunden
Schulzeugnisse und Diplome
Gerichtliche und polizeiliche Schriftstücke
Handelspapiere
Arbeitsrechtliche Unterlagen
Buchhalterische und steuerrechtliche Unterlagen
Siehe PREISLISTE FÜR STANDARDDOKUMENTE
Wir sind auf beglaubigte Übersetzungen spezialisiert - benötigen Sie eine mit dem Siegel beglaubigte Übesetzung, die sich an allen gesetzlichen Richtlinien orientiert und von Behörden in Polen und deutschsprachigen Ländern anerkannt wird, sind Sie bei uns genau richtig!
Setzen Sie sich mit uns telefonisch unter der Nummer + 48 667 762 993 in Verbindung oder schreiben Sie uns eine Nachricht an biuro@js-tlumaczenia.pl
Wir helfen Ihnen gerne weiter!!