Leistungen

BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN AUF DEUTSCH UND POLNISCH

Wir erstellen für unsere Kunden qualitativ hochwertige beglaubigte Übersetzungen, die von Gerichten und Behörden in Polen und in deutschsprachigen Ländern (Deutschland, Österreich, Schweiz) anerkannt werden und alle im poln. Gesetz über den Beruf eines vereidigten Übersetzers und Dolmetschers bestimmten Anforderungen erfüllen. Die beglaubigten Übersetzungen sind mit dem Siegel und der Unterschrift eines vereidigten Übersetzers versehen, der in das vom Justizminister geführte Verzeichnis der vereidigten Übersetzer und Dolmetscher eingetragen ist.

Gem. Art. 14 des poln. Gesetzes vom 25. November 2004 (poln. GBl. vom 27. Dezember 2004) über den Beruf eines vereidigten Übersetzers und Dolmetschers ist ein vereidigter Übersetzer und Dolmetscher zu besonderer Sorgfalt, Unparteilichkeit und Vertraulichkeit sowie zur beruflichen Fortbildung verpflichtet.

Außerdem richten wir uns in unserer Arbeit nach den Regeln der Ehrlichkeit und Berufsethik, die wir während der Vereidigung vor dem Justizminister geschwört haben - dank der Einhaltung dieser hohen Berufsstandards können wir Ihnen perfekte und fehlerfreie beglaubigte Übersetzungen gewährleisten, die Ihnen bei der erfolgreichen Erledigung amtlicher, gerichtlicher und firmenbezogener Formalitäten helfen werden.

Wir übersetzen und beglaubigen für Sie:

Standesamtliche Urkunden

  • Gerburts-/ Heirats- / Sterbeurkunden
  • Ehefähigkeitszeugnisse
  • Bescheinigungen der Meldung / Staatsangehörigkeit / über den Wohnsitz
  • sonstige

Kfz - Zulassungsunterlagen

Notarielle Urkunden

  • Vollmachten
  • Testamente
  • Kauf- / Gesellschafts- / Nutzungs- / Erbverträge u.a.
  • sonstige

Schulzeugnisse und Diplome

  • Schulabschluss- / Reifezeugnisse
  • Diplome der Erlangung eines Fachtitels
  • Hochschuldiplome / Abschlusszeugnisse des postgradualen Studiums
  • sonstige

Gerichtliche und polizeiliche Schriftstücke

  • Urteile, Entscheidungen und Beschlüsse
  • Anträge, Bescheinigungen, Protokolle u.a.
  • sonstige

Handelspapiere

  • Kauf- / Miet- / Darlehensverträge u.a.
  • Firmenbuchauszüge / Gewerbeanmeldungen u.a.
  • sonstige

Arbeitsrechtliche Unterlagen

  • Arbeitsverträge
  • Arbeitszeugnisse
  • sonstige

Buchhalterische und steuerrechtliche Unterlagen

  • Jahresabschlüsse
  • Steuererklärungen
  • Bescheinigungen über das Einkommen / des Finanzamtes
  • Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen
  • sonstige

Wir erbringen auch für Sie die Dolmetscherdienstleistungen, die die Anwesenheit eines beeidigten Dolmetschers erfordern:

  • im Standesamt
  • beim Notar
  • bei Anwaltskanzleien

Siehe PREISLISTE FÜR STANDARDDOKUMENTE

Wir sind auf beglaubigte Übersetzungen spezialisiert - benötigen Sie eine mit dem Siegel beglaubigte Übesetzung, die sich an allen gesetzlichen Richtlinien orientiert und von Behörden in Polen und deutschsprachigen Ländern anerkannt wird, sind Sie bei uns genau richtig!

Setzen Sie sich mit uns telefonisch unter der Nummer 667 762 993 in Verbindung oder schreiben Sie uns eine Nachricht an biuro@js-tlumaczenia.pl bzw. mithilfe des Nachrichtenformulars.

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Joanna Szajda – Vereidigte Dolmetscherin und Übersetzerin
für die deutsche Sprache, eingetragen in das vom
Justizminister geführte Verzeichnis der vereidigten
Dolmetscher und Übersetzer unter der Nummer TP/167/14
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