BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN FÜR DIE BERUFSANERKENNUNG (POLNISCH-DEUTSCH)
Wenn Sie die Anerkennung Ihrer beruflichen Qualifikationen für die Ausübung Ihres Berufs in Deutschland, der Schweiz oder Österreich beantragen wollen, benötigen Sie höchswahrscheinlich beglaubigte Übersetzungen Ihrer polnischsprachigen Dokumente ins Deutsche. Dabei handelt es sich in der Regel um Übersetzungen von Diplomen, Diploma Supplements, Zertifikaten, Zeugnissen etc.
Was sollte als erstes getan werden?
- Prüfen Sie die Richtlinien der zuständigen Stelle
Informieren Sie sich zunächst über die Richtlinien der zuständigen Stelle, die über die Anerkennung Ihres Diploms oder Ihrer beruflichen Qualifikation entscheiden wird. Die meisten Stellen in Deutschland, der Schweiz und Österreich erkennen beglaubigte Übersetzungen an, die von einem polnischen vereidigten Übersetzer angefertigt wurden (d. h. von einem vereidigten Übersetzer, der in Polen ansässig ist). Manche Behörden verlangen jedoch, dass die Übersetzungen für die Berufsanerkennung von einem in ihrem Land vereidigten und amtierenden Übersetzer erstellt werden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie die Situation in Ihrem Fall aussieht, senden Sie uns bitte die entsprechenden Richtlinien (als PDF oder in Form eines Links) oder geben Sie uns den Namen der zuständigen Stelle und Ihren Beruf an, und wir werden dies für Sie prüfen. - Senden Sie uns Scans von Dokumenten zur Angebotserstellung
Sobald Sie wissen, dass ein in Polen ansässiger vereidigter Übersetzer und Dolmetscher beglaubigte Übersetzungen Ihrer Dokumente anfertigen kann - können wir loslegen. Bitte senden Sie uns Scans Ihrer Dokumente an biuro@js-tlumaczenia.pl (im PDF). Nach Durchsicht der Dokumente erstellen wir Ihnen ein endgültiges Angebot für die Übersetzungen. Wenn die Dokumente gerade erst fertiggestellt werden, können Sie sie natürlich auch schrittweise einsenden. - Falls erforderlich - senden Sie uns beglaubigte Kopien der Dokumente per Post
Einige für die Berufsanerkennung zuständige Stellen verlangen, dass beglaubigte Übersetzungen auf der Grundlage von "beglaubigten Kopien" angefertigt werden, d. h. der vereidigte Übersetzer muss am Ende der Übersetzung den Vermerk "für die richtige und vollständige Übereinstimmung mit der beglaubigten Kopie in polnischer Sprache" anbringen. In der Praxis bedeutet dies, dass Sie die Originale Ihrer polnischen Dokumente z. B. zu einem Notar oder einem Amt bringen müssen (einige Stellen geben detailliert an, wo beglaubigte Fotokopien der Originale angefertigt werden können) und diese Kopien dann per Einschreiben an uns senden müssen (die Adresse teilen wir Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt mit). Beglaubigte Kopien der polnischen Dokumente - falls erforderlich - können uns natürlich erst am Ende zugesandt werden, da die Übersetzung selbst auf der Grundlage der uns zugesandten Scans erfolgen kann. - Fertige Übersetzungen werden per E-Mail und Post an Sie verschickt
Wenn alle beglaubigten Übersetzungen fertig sind, senden wir Ihnen zunächst die Scans per E-Mail zu. Wenn Sie die Übersetzungen auch in Papierform benötigen, heften wir die Ausdrucke zusammen mit Fotokopien polnischer Dokumente und senden sie per Einschreiben in jedes Land. Alle beglaubigten Übersetzungen werden selbstverständlich von einem vereidigten Übersetzer abgestempelt und unterschrieben und entsprechen allen formalen und rechtlichen Anforderungen.
Die Rolle der beglaubigten Übersetzung im Anerkennungsverfahren
Beglaubigte Übersetzungen spielen im Anerkennungsverfahren eine sehr wichtige Rolle. Ihre Qualität und ihr sprachliches Niveau müssen das Vertrauen der deutschsprachigen Beamten wecken und sie davon überzeugen, dass die Übersetzungen den Inhalt der polnischen Ausgangsdokumente korrekt wiedergeben. Die Übersetzungen müssen daher sowohl sprachlich - stilistisch, grammatikalisch und orthografisch - als auch sachlich einwandfrei sein, d. h. sie müssen eine möglichst weitgehende Äquivalenz von Elementen wie Berufs- und akademischen Titeln oder Studien- und Kursfächern enthalten. Auf diese Weise können die Mitglieder des Bewertungsausschusses ohne Zweifel über die Gleichwertigkeit Ihrer beruflichen Qualifikationen entscheiden.
Ebenso wichtig ist die strukturelle Genauigkeit der Übersetzung, d. h. z. B. die getreue Wiedergabe von Tabellen in Diplomzusätzen und selbst kleinste Details der Dokumentenstruktur wie Fettdruck, Absätze, Stempel, handschriftliche Notizen usw. Die Mitglieder des Bewertungsausschusses vergleichen die deutschen Übersetzungen mit den polnischen Originaldokumenten, wobei sie sich aus sprachlichen Gründen hauptsächlich auf die Übersetzungen konzentrieren. Wenn sie sehen, dass die Übersetzung nicht nur sprachlich sehr gut ist, sondern auch ?bis aufs Komma? mit dem Erscheinungsbild der polnischen Dokumente übereinstimmt, werden sie ihr von vornherein mehr Vertrauen schenken. Dies wird den Anerkennungsprozess beschleunigen und seinen positiven Ausgang beeinflussen.
Vertrauen Sie der hohen Qualität unserer Übersetzungen - die zu übersetzenden Dokumente können Sie uns per E-Mail an biuro@js-tlumaczenia.pl zusenden und wir unterbreiten Ihnen gerne kostenlos ein unverbindliches Angebot.
Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne! Rufen Sie uns an unter + 48 667 762 993 an bzw. schreiben Sie eine Email an biuro@js-tlumaczenia.pl
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
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