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... UND EIN PAAR WEITERE WICHTIGE INFORMATIONEN

Wenn Sie sich bereits mit unserem Angebot an beglaubigten Übersetzungen vertraut gemacht haben und uns ein Dokument für einen Kostenvoranschlag zusenden möchten, finden Sie hier noch ein paar Tipps:

  1. "Reicht es aus, wenn ich ein Foto des zu übersetzenden Dokuments schicke?"
    Für den Anfang, ja :) Fotos der Dokumente sind für die Bewertung und Übersetzung ausreichend. Allerdings müssen die Fotos auch in der Vergrößerung scharf und gut lesbar sein. Das Dokumentfoto darf nicht unscharf oder beschnitten sein, es sollte das ganze Dokument zeigen, auch wenn Sie nur einen Teil davon übersetzen lassen wollen.                                                                                                             Nach Fertigstellung der Übersetzung sind wir jedoch verpflichtet, diese mit dem Ausgangsdokument in einer Datei zusammenzuführen (und den Ausdruck mit einer Kopie des Dokuments zu verbinden). Daher kann es zu einem späteren Zeitpunkt vorkommen, dass wir Sie bitten, uns einen guten Scan des Dokuments zu schicken (mit einem Desktop-Scanner, nicht per Telefon). Ein Ausdruck von einem Scan sieht ästhetischer und professioneller aus als ein Ausdruck von einem Foto.
  2. "Muss ich das gesamte Dokument übersetzen lassen?"
    Manche Dokumente enthalten Belehrungen oder Informationen zum Datenschutz, deren Übersetzung in der Regel nicht erforderlich ist. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde nur eine Übersetzung von Teilen des Dokuments benötigt (z. B. von bestimmten Absätzen und nicht vom gesamten Vertrag). Solche überflüssigen Passagen können weggelassen werden. Wir fügen dann in der Übersetzung einen Vermerk ein, dass nur ein Teil des Dokuments auf Wunsch des Kunden übersetzt wurde, und die ausgelassenen Teile werden von der vereidigten Übersetzerin kurz kommentiert. Dadurch wird die Übersetzung wesentlich billiger. Für die Preisgestaltung benötigen wir jedoch immer Fotos oder Scans des gesamten Dokuments, nicht nur eines Teils (die vereidigte Übersetzerin muss wissen, was sie übersetzt und was sie auslässt).

Bitte senden Sie Scans bzw. Fotos der Dokumente an biuro@js-tlumaczenia.pl und wir werden Ihnen umgehend ein verbindliches Angebot und weitere Informationen zukommen lassen.

Wir stehen Ihnen unter der Nummer +48 667 762 993 und per Email biuro@js-tlumaczenia.pl zur Verfügung.

 Wir freuen uns auf Sie!

 

Joanna Szajda – Vereidigte Dolmetscherin und Übersetzerin
für die deutsche Sprache, eingetragen in das vom
Justizminister geführte Verzeichnis der vereidigten
Dolmetscher und Übersetzer unter der Nummer TP/167/14
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